Das Seed Investment 2.0 – Eigenschaften und Renditepotenzial

Auf den Crowdinvesting-Plattformen Seedmatch und Econeers bieten wir Ihnen im Rahmen der Investmentform partiarisches Nachrangdarlehen zwei unterschiedliche Investmentoptionen an: das Seed Investment und das Venture Debt. Aufgrund der veränderten Nachfrage haben wir im Januar 2023 die Konditionen des Seed Investments verändert:

Das Seed Investment 2.0 mit höherer Basisverzinsung

Das Seed Investment 2.0 baut auf dem bereits bekannten Seed Investment auf und richtet sich ebenfalls an Startups, die bereits erste Umsätze generieren konnten – sich also noch in einer recht frühen Unternehmensphase befinden. Die Crowd investiert somit in junge, aufstrebende Startups, die bereits den Proof of Concept erbracht haben und bereit sind für die weitere Skalierung.

Während die Struktur der Investmentverträge ähnlich bleibt, unterscheiden sich die beiden Angebote vor allem durch die Höhe der Basisverzinsung. Das Renditepotenzial des bekannten Seed Investments ist gekennzeichnet durch eine Exit-Beteilung oder einen erfolgsabhängigen Bonuszins bei Kündigung der Verträge sowie gewinnabhängige, jährliche Bonuszinsen, sobald das Unternehmen den Break-even erreicht hat. Zusätzlich wird eine ertragsunabhängige feste Verzinsung (folgend als „Basisverzinsung“ bezeichnet) von 1 % p. a. geboten, die endfällig gezahlt wird. Die „Musik“ spielt beim gängigen Seed Investment also überwiegend am Ende, d. h. das Hauptrenditepotenzial liegt im Bonuszins bei Exit oder Kündigung, wenn sich das junge Unternehmen außergewöhnlich gut entwickelt hat.

Bei der Strukturierung des neuen Produktes wurde die Basisverzinsung deutlich erhöht. Diese liegt beim Seed Investment 2.0 bei 8 % p. a. endfällig. Diese Basiszinsen werden im Falle einer Bonuszinsauszahlung mit den erfolgsabhängigen Bonuszinsen bei Kündigung oder Exit verrechnet. Gewinnabhängige, jährliche Bonuszinsen, sobald der Break-even erreicht wird, bleiben davon unberührt.

Somit wird den Investoren für das verhältnismäßig hohe Risiko ihres Startup-Investments von Anfang an eine höhere Mindestrendite pro Jahr garantiert. Gleichzeitig bleibt die Option, an einer positiven Entwicklung des Unternehmens zu partizipieren, weiterhin erhalten.

Berechnungsbeispiel anhand des fiktiven Startups VegSnacks

Das junge Unternehmen VegSnacks stellt vegane Mittags-Snacks her, die sich perfekt für den Arbeitsalltag eignen. Aus kleinen Kapseln entstehen in der Mikrowelle geschmacksstarke, vegane Gerichte. Erste Menüs, wie die Couscouspfanne, die Garten-Gnocchi und das vegane Rührei, haben bereits den Proof of Concept erbracht. Das Gründerteam ist überzeugt: So sieht die Zukunft des Essens aus. Sie wollen mit einer Crowdinvesting-Kampagne auf Seedmatch die Investoren von ihrem Geschäftskonzept überzeugen.
650.000 Euro möchte VegSnacks bei einer Pre-Money-Unternehmensbewertung von 8.000.000 Euro einsammeln. Laut dem Investment-Vertrag (§ 10 Abs. 2) bietet das junge Unternehmen einen EBIT-Multiple von 8,5 und einen Umsatz-Multiple von 1,0 für die Berechnung des Bonuszinses nach Ende des Investments an. Mit dem neuen Seed Investment 2.0 werden zudem ein endfälliger, ertragsunabhängiger fester Zins (Basisverzinsung) von 8 % Prozent jährlich sowie bei guter Entwicklung eine gewinnabhängige Bonusverzinsung in allen Jahren, in denen das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet hat, angeboten.

Die beiden Investoren Thomas und Laura sind grundsätzlich an einem Investment in VegSnacks interessiert – investieren allerdings zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wir schauen uns an, wie sich ihre Investmentquote, ihre Basisverzinsung, der gewinnabhängige jährliche Bonuszins sowie die Rendite im Falle einer Kündigung oder eines Exit-Ereignisses entwickeln.

Am Beispiel VegSnacks wird deutlich: Nicht nur die Entscheidung für ein Investment, sondern auch der Umgang mit dieser Kapitalanlage ist eine strategische Entscheidung. Damit nehmen unsere fiktiven Investoren Thomas und Laura enormen Einfluss auf ihre jeweiligen Renditechancen.

Die Investmentquote

Investorin Laura ist überzeugt: Die Mikrowellenkapseln werden sich durchsetzen. Sie investiert in der ersten Stunde des Fundings 500 Euro und profitiert damit vom Early-Bird-Bonus von 10 Prozent auf ihre Investmentquote. Investor Thomas ist sich dagegen noch unsicher. Er wartet die Reaktionen der anderen Kleinanleger ab. Kurz bevor das Fundingziel erreicht wird, entschließt er sich doch noch zu einem Investment in Höhe von 500 Euro. Den Early-Bird-Bonus hat er so jedoch leider verpasst. Damit unterscheidet sich bereits eine wichtige Berechnungsgrundlage – die Investmentquote.

Die Investmentquote ist das Verhältnis (Quotient) aus der investierten Summe und der Unternehmensbewertung nach der abgeschlossenen Crowdinvesting-Kampagne. In unserem Fall war VegSnacks ein voller Erfolg und das Fundingziel wurde binnen 10 Tagen erreicht. Damit ist das Unternehmen nun 8.000.000 Euro (Pre-Money) plus die 650.000 Euro Crowdkapital wert = 8.650.000 Euro.

Die Investmentquote berechnet sich nun wie folgt:

  • 500 Euro ÷ 8.650.000 Euro = 0,0000578035
  • Die Investmentquote von Thomas beträgt 0,00578035 %.

Laura hat den Early-Bird-Bonus mit einem Aufschlag von 10 Prozent auf die Investmentquote genutzt und kann ihre Investmentquote daher mal 1,1 multiplizieren:

  • 0,0000578035 × 1,1 = 0,0000635838
  • Sie erhält 0,0000635838 fiktiven Unternehmensanteil, sprich 0,00635838 %.

Ertragsunabhängige feste Verzinsung (Basisverzinsung)

Laura und Thomas haben jeweils 500 Euro in VegSnacks investiert. Laut ihrem Vertrag für das Seed Investment 2.0 wird ihre Kapitaleinlage mit acht Prozent jährlich basisverzinst. Allerdings werden diese Basiszinsen zwar jährlich berechnet, aber erst zum Ende der Vertragslaufzeit fällig. Laura glaubt weiterhin an den Erfolg der Geschäftsidee und behält ihr Kapital zehn Jahre im Unternehmen. Thomas dagegen will sein Geld in Bewegung halten und wieder in andere Startups investieren. Er löst seinen Vertrag mit VegSnacks bereits nach fünf Jahren auf.

Die Basisverzinsung berechnet sich für Laura aus der Investmenthöhe 500 Euro × 0,08 = 40 Euro jährlich × 10 (Anzahl der Jahre) = 400 Euro. Nach Kündigung ihres Investments verfügt Laura über 900 Euro (zurückgezahltes Investment plus Basisverzinsung).

Thomas bekommt nur 200 Euro ertragsunabhängige Verzinsung auf sein Investment, da er nur halb so lange in VegSnacks investiert war. Die jeweilige Investmentquote spielt in dieser Berechnung keine Rolle. Er hat damit nun wieder 700 Euro zur Verfügung (zurückgezahltes Investment plus Basisverzinsung).

In diesem Bereich zeigen sich die Strukturen des neuen Produktes am deutlichsten. Zum Vergleich:

Zurückgezahltes Investment plus Basisverzinsung (1 % p. a) beim bisherigen Seed Investment Zurückgezahltes Investment plus Basisverzinsung (8 % p. a) beim Seed Investment 2.0
Laura 550 Euro (nach 10 Jahren) 900 Euro (nach 10 Jahren)
Thomas 525 Euro (nach 5 Jahren) 700 Euro (nach 5 Jahren)

Gewinnabhängiger Bonuszins

Nun läuft VegSnacks jedoch schon im ersten Geschäftsjahr nach der Crowdinvesting-Kampagne richtig an und erreicht erstmals die Gewinnschwelle. Zugegeben, es ist noch nicht sehr viel, aber ein großer Schritt für ein sehr junges Unternehmen. Laura und Thomas dürfen sich schon im ersten Jahr über einen kleinen gewinnabhängigen Bonuszins freuen. Nun zeigt sich bereits hier: Wer in der Early-Bird-Phase investiert, profitiert durch die höhere Investmentquote auch von höheren Zinsauszahlungen.

Weiterhin wichtig für die Berechnung ist das korrigierte Jahresergebnis laut Investmentvertrag. Die Laufzeit der Investments ist bei der Betrachtung irrelevant – sieht man mal von der Zeit ab, die ein Startup benötigt, um sich wirklich gut zu entwickeln. Denn der gewinnabhängige Bonuszins wird jährlich berechnet und auch jährlich ausgezahlt.

Der gewinnabhängige Bonuszins ist das Produkt (Ergebnis) der Investmentquote multipliziert mit dem Jahresüberschuss. Im ersten relevanten Geschäftsjahr hat VegSnacks mit dem Verkauf seiner Kapseln 100.000 Euro Gewinn erwirtschaftet. Da Laura als Early-Bird-Investorin am Erfolg beteiligt wird, berechnet sich ihr gewinnabhängiger Bonuszins aus den 100.000 Euro multipliziert mit ihrer Investmentquote von 0,00635838 %. Sie erhält demnach 6,36 Euro im ersten Jahr.

Thomas, der erst zum Ende des Fundings 500 Euro investiert hat und damit den Early-Bird-Bonus verpasste, bekommt durch seine geringere Investmentquote nur 5,78 Euro ausgezahlt (100.000 × 0,00578035 %).

Bonuszins am Ende des Investments

Da Thomas nach fünf Jahren sein Geld wiederhaben und neu investieren möchte, kündigt er den Vertrag mit VegSnacks. Laura dagegen bleibt weiterhin investiert, wie wir uns erinnern. Und dann passiert es: Fünf Jahre später wird VegSnacks von einem Großkonzern aufgekauft und ein sogenanntes Exit-Ereignis tritt ein. Beide Investoren können am Ende ihres Investments von einem Bonus profitieren, doch er wird gänzlich anders berechnet.

Bonuszins nach Kündigung

Nach vorher festgelegten Mindestvertragslaufzeiten können sowohl die Investoren als auch das Startup ordentlich kündigen. Damit erhält die Investorin oder der Investor sein damals investiertes Geld plus die endfällige Basisverzinsung. Die Investorenseite kann bereits nach wenigen Jahren kündigen, das Startup erst deutlich später. Hier ist die richtige Strategie entscheidend.

Thomas verpasst aber auch hier wieder den optimalen Zeitpunkt – er will zum frühestmöglichen Termin sein eingesetztes Kapital zurück und woanders investieren. Daher kündigt er den Vertrag mit dem Startup. Damit hat er Anspruch auf einen zusätzlichen „Bonuszins nach Kündigung“. Dieser Bonuszins nach Kündigung orientiert sich am aktuellen Erfolg des Startups. Der Erfolg berechnet sich entweder aus dem EBIT oder dem Umsatz des Geschäftsjahres zum Zeitpunkt der Kündigung multipliziert mit dem jeweiligen Multiple. Wie hoch der jeweilige Multiple ist, steht im Investmentvertrag § 10 Abs. 2. Das EBIT und der Umsatz haben ihren jeweils eigenen Multiple. Beides wird berechnet und das bessere Ergebnis für Thomas herangezogen. Gehen wir das mal Schritt für Schritt für Thomas und VegSnacks durch:

Im betreffenden Jahr der Kündigung erwirtschaftete VegSnacks einen EBIT von 7.000.000 Euro und einen Umsatz von 40.000.000 Euro. Im Vertrag bot das Unternehmen für den EBIT einen Multiple von 8,5 und für den Umsatz einen Multiple von 1,1 an.

  • EBIT: 7.000.000 Euro × 8,5 ergibt 59.500.000 Euro.
  • Umsatz: 40.000.000 Euro × 1,1 ergibt 44.000.000 Euro.

Damit ist der EBIT die bessere Erfolgsgröße für Thomas. Mit ihm wird Thomas’ sogenannter Erfolgsanteil weiterberechnet. Er berechnet sich aus seiner Investmentquote multipliziert mit der Erfolgsgröße abzüglich der Höhe des gewährten Darlehensbetrags: (0,0000578035 × 59.500.000) – 500,00 Euro (Darlehensbetrag) = 2.939,31 Euro (Bonuszahlungen) – 200 Euro Basisverzinsung = 2.739,31 Euro

Der Abzug der 200 Euro ergibt sich aus den Basiszinsen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind.

Das Investment von Thomas hat für einen Erfolg in Hinblick auf das Unternehmenswachstum gesorgt. Damit erhält er einen Bonuszins nach Kündigung i. H. v. rund 2.740 Euro.

Bonuszins nach Exit-Ereignis

Early-Bird-Investorin Laura ist weiterhin vom Durchbruch von VegSnacks überzeugt – sie weiß, dass ein junges Unternehmen viel Zeit und Geduld braucht, bis es den ersehnten Erfolg erreicht. Dann, nach zehn Jahren, ist es endlich so weit: VegSnacks wird von einem namhaften Hersteller von Fertiggerichten aufgekauft – ein sogenanntes Exit-Ereignis tritt ein. Und das für stolze 100 Millionen Euro Übernahmesumme. Laura freut sich nicht nur für das Gründerteam, das es so weit geschafft hat, sondern natürlich auch für ihr Investment. Umso mehr klopft sie sich auf die Schultern, den Early-Bird-Bonus mitgenommen zu haben, denn sie profitiert auch hier von der höheren Investmentquote.

Diese wird mit dem Exiterlös multipliziert. Damit lautet die Rechnung 0,0000635839 × 100.000.000,00 minus 400 Euro Basisverzinsung und ergibt eine Gesamtrückzahlung von 5.958,39 Euro inklusive der damaligen Investmentsumme von 500 Euro.

Thomas, der sein Investment bereits vor fünf Jahren beendet hatte, wird sich sicherlich ärgern. Nachdem er die Neuigkeiten aus der Presse erfährt, rechnet er durch, was ihm “durch die Lappen” gegangen ist. Er hatte den Early-Bird-Bonus verpasst und rechnet mit der deutlich niedrigeren Investmentquote: 0,0000578035 × 100.000.000,00 Exiterlös minus Basisverzinsung und kommt auf 5.580,35 Euro, die sein damaliges Investment jetzt wert gewesen wären (zzgl. der Basisverzinsung). Das sind rund 378,04 Euro weniger als bei Early-Bird-Investorin Laura.

Fazit

Mit dem Seed Investment 2.0 kommen wir den Wünschen unserer Investorinnen und Investoren nach. Die Folge: Eine neue Struktur des bereits bekannten Seed Investments. Durch die Basisverzinsung i. H. v. 8 % p. a. (endfällig) steht dem verhältnismäßig hohen Risiko eines frühphasigen Startup-Investments nun von Anfang an ein attraktiveres Renditepotenzial gegenüber. Darüber hinaus bleibt ein weiterer Vorteil für Investoren bestehen: Unabhängig von der erhöhten Basisverzinsung können sie an der positiven Entwicklung des Unternehmens partizipieren und somit von einem weiteren Renditepotenzial profitieren.

Übrigens: Den Early-Bird-Bonus für Investments bieten wir auch im Rahmen des Seed Investments 2.0 an, sodass Investoren zusätzlich die Chance haben, ihre Investmentquote bei einem Investment in den ersten 14 Tagen um 10 % zu erhöhen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag die wichtigsten Informationen zum neuen Finanzierungsmodell bei Seedmatch und Econeers mit auf den Weg geben konnten. Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ. Ihre Frage ist nicht dabei? Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Kundenservice auf – wir helfen Ihnen gern weiter!

13 Comments

  1. Wolfgang Winterkämper
    17. Januar 2023

    Die Ergebnisunterschiede ergeben sich aus Laufzeit und Investquote. Da Basisverzinsung von Bonuszins \oder Exit-Beteiligung subtrahiert wird – wo liegt dann der ‚Vorteil‘ der Wahl der 1%Basisverzinsung?

    Antworten
    1. Fränze Schönbrodt
      17. Januar 2023

      Hallo Herr Winterkämper,

      vielen Dank für Ihre Frage – wir hoffen, dass wir diese richtig verstanden haben und gehen davon aus, dass Sie auf den Vorteil des Seed Investments 2.0 mit einer Basisverzinsung von 8 % p. a. (endfällig) gegenüber dem Seed Investment mit einer Basisverzinsung von 1 % p. a. hinauswollen, wenn doch beim Seed Investments 2.0 die Basisverzinsung im Erfolgsfall vom Bonuszins abgezogen wird.

      Der Vorteil der neuen Struktur liegt darin, dass Investoren bereits von Anfang an von einer Mindestrendite von 8 % p. a. profitieren – unabhängig davon, ob das Startup erfolgsabhängige Bonuszinsen (bei Kündigung oder Exit) zahlt. Die ertragsunabhängige feste Verzinsung ist damit deutlich höher – und damit auch die Belohnung für das Risiko, das Sie mit Ihrem Startup-Investment tragen.

      Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie gerne über investor@onecrowd.de Kontakt mit uns auf.

      Viele Grüße,
      Ihr Seedmatch-Team

      Antworten
  2. Frank
    18. Januar 2023

    Was passiert mit der Basisverzinsung, falls das Unternehmen nach z. B. 2 Jahren in die Insolvenz geht?

    Antworten
    1. Seedmatch-Team
      24. Januar 2023

      Sehr geehrter Herr Frank,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage, sehr gern unterstützen wir Sie.

      Die Basisverzinsung wird endfällig berechnet und ausgezahlt. Sollte vorher das Exit-Ereignis stattfinden, dann ist der Investor entsprechend beim Exit-Erlös beteiligt. Im Fall einer Insolvenz ist in der Regel kein Kapital für eine Zinszahlung vorhanden. Diese entfällt dann in diesem Szenario.

      Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit helfen konnten.

      Bei weiteren Fragen können Sie uns gern auch direkt kontaktieren unter investor@onecrowd.de.

      Viele Grüße
      Ihr Seedmatch-Team

      Antworten
  3. P.
    18. Januar 2023

    Guten Tag,
    Im Rechenbeispiel wird die Basisverzinsung ohne Zinseszins gerechnet. Sonst müsste Lauras Rückzahlungsbetrag nach 10 Jahren 500 € * 1,08^10 = ~1079,46 € betragen. Ist das beabsichtigt? Falls ja, entspräche die Mindestrendite nicht 8% p.a., sondern würde jährlich abnehmen.

    Antworten
    1. Seedmatch-Team
      24. Januar 2023

      Guten Tag,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die Berechnung der endfälligen Basiszinsen erfolgt ohne Zinseszins. Die Zinsberechnung erfolgt analog des bisherigen Produktes (bisheriges Seed Investment) nach der ACT/360-Methode. Der Basiszins bezieht sich jährlich auf das Ursprungsinvestment – d. h. bei Ihrem Beispiel auf 500 €. Vereinfacht gerechnet, erhalten Sie bei einem Investment von 500 € und einer Laufzeit von 10 Jahren eine Verzinsung in Höhe von 400 €. Ausschlaggebend beim Seed Investment 2.0 ist das Renditepotential, das sich aus einem Anstieg der Unternehmensbewertung – über die Laufzeit betrachtet – ergibt.

      Bei weiteren Fragen können Sie uns auch gern direkt kontaktieren unter investor@onecrowd.de.

      Viele Grüße
      Ihr Seedmatch-Team

      Antworten
  4. hr@schreinerei-riederer.de
    19. Januar 2023

    Möchte gerne bei neuronation Anrufen
    Wie ist die Telefonnummer ?

    Antworten
    1. Fränze Schönbrodt
      23. Januar 2023

      Hallo,
      wir bitten um Verständnis, dass wir diese Art von Informationen nicht öffentlich teilen können. 
Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an investor@onecrowd.de.

      Vielen Dank für Ihr Verständnis.

      Viele Grüße,
      
Ihr Seedmatch-Team

      Antworten
    2. Jakob Futorjanski
      24. Januar 2023

      Sehr geehrter Herr Riederer, bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an billing@neuronation.de
      Mit freundlichen Grüßen
      ihr NeuroNation Team

      Antworten
  5. Sven
    20. Januar 2023

    Hallo, es werden ja nur positiv Infos gegeben. Wie schaut es bei einer Insolvenz aus Ablauf und Berechnung des Verluste und Angabe des Verlusts bei der Steuererklärung. Sollte auch bei 2.0 erklärt werden oder kommt das erst bei 3.0?

    Antworten
    1. Seedmatch-Team
      24. Januar 2023

      Sehr geehrter Herr Sven,

      vielen Dank für Ihre Nachricht, sehr gern unterstützen wir Sie.

      Die steuerliche Geltendmachung ist analog wie bei anderen Verlusten aus Kapitalanlagen. Hierzu haben wir einen Blogbeitrag, auf welchen wir gern verweisen möchten, Link: https://blog.seedmatch.de/steuer-abc-fuer-investoren-so-machen-sie-als-privater-anleger-ausfaelle-beim-crowdinvesting-steuerlich-geltend/

      Bitte kontaktieren Sie bei weiteren Fragen auch Ihren Steuerberater. Wir können keine Steuerberatung durchführen.

      Bei weiteren Fragen können Sie uns auch gern direkt kontaktieren unter investor@onecrowd.de.

      Viele Grüße
      Ihr Seedmatch-Team

      Antworten
  6. Adam
    25. Juli 2023

    Gibt es bei diesem Konstrukt auch irgendeinen Vorteil für den Investor gegenüber einer direkten Investition ins Unternehmen (also Eigenkapital, wie es zB. britische Crowdinvestment-Plattformen anbieten, oder bei privaten Beteiligungen)? Ich sehe da auf den ersten Blick nur den Nachteil für den Investor, dass das Unternehmen, wenn es später möchte, ganz einfach und günstig die Investoren wieder loswerden kann.

    Antworten
    1. Marleen Hoffmann
      27. Juli 2023

      Vielen Dank für Ihr Interesse!

      Wir bieten auf unserer Crowdinvesting-Plattform Seedmatch mehrere Investmentoptionen an. Sie finden bei uns Fremdkapital-Investments, zu denen zum Beispiel Anleihen oder das von Ihnen angesprochene Seed Investment gehören. Aber auch Aktien – und damit Eigenkapital-Investments – gehören mittlerweile zu unserem Produktportfolio.

      Je nach Bedarf entscheidet sich der Emittent für die zu ihm passende Finanzierungsmöglichkeit. Sie als Investor können dann entscheiden, ob Sie das Unternehmen zu den festgelegten Konditionen unterstützen möchten.

      Beim Seed Investment 2.0 handelt es sich im Übrigen um eine Weiterentwicklung unseres beliebten Seed Investments. Wir haben auf die Marktentwicklung sowie die veränderte Nachfrage unserer Investoren reagiert und die Basisverzinsung erhöht. Diese liegt beim Seed Investment 2.0 bei 8 % p. a. endfällig. Hinzu kommen ggf. gewinnabhängige Bonuszinsen sowie der Bonuszins bei Exit oder Kündigung.

      Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

      Liebe Grüße,
      Marleen Hoffmann

      Antworten

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