Bis 31.12.2016 wurde der Strom aus erneuerbaren Energien durch eine staatlich festgelegte Vergütung honoriert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017), welches im Januar 2017 in Kraft getreten ist, bringt neben zahlreichen Änderungen auch eine gravierende Entwicklung mit sich. Alle neu geplanten Anlagen mit einer Größe ab 750 Kilowatt müssen sich erstmalig einem Ausschreibungsverfahren stellen. Dabei erhalten diejenigen Projekte eine staatliche Förderung, welche am wirtschaftlichsten, besser gesagt am günstigsten Strom erzeugen können. Durch diesen Wettbewerb sank im Juni der Durchschnittspreis für Photovoltaikausschreibungen auf ein Rekordtief von 5,66 ct/kWp.
Während in den letzten Jahren fixe Vergütungen für Photovoltaikanlagen in einem Bereich zwischen 22 bis 10 ct/kWp gezahlt wurden, konnte im Monat Juni durch das zweite Ausschreibungsverfahren im Rahmen des neuen EEG erstmals ein durchschnittlicher Vergütungssatz von 5,66 ct/kWp erzielt werden. Dabei erhielten 32 Gebote mit insgesamt 201 Megawatt Gesamtleistung einen Zuschlag für den Neubau von Photovoltaikfreiflächen- und dachanlagen mit mehr als 750 Kilowatt. Bei der vorangegangenen und gleichzeitig ersten Ausschreibungsrunde nach dem neuen EEG im Februar 2017 lag der Durchschnittspreis noch um 0,92 ct/kWp höher. Durch den verschärften Wettbewerb soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien möglichst effizient und kostengünstig vorangetrieben werden.
Ein wesentlicher Grund für eine derartige Absenkung der Vergütungssätze sieht Peter Franze, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, in eben dieser gewachsenen Wettbewerbssituation im Rahmen der Erweiterung der Flächenkulisse. Demnach waren in der Juni-Ausschreibung auch erstmals Gebote für Photovoltaikanlagen in benachteiligten Gebieten in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg möglich. Beide Bundesländer hatten zuvor von der Länderöffnungsklausel im EEG 2017 Gebrauch gemacht.
Dass bei derart niedrigen Vergütungssätzen die Anlagenbetreiber weiterhin gute Renditen erzielen, hat viele Gründe. Hauptursache ist die kontinuierliche Absenkung der Stromgestehungskosten. Insbesondere bei den Kosten für die Module, die Wechselrichter und dem Netzanschluss sind große Einsparungen möglich. Die Analysten von Bloomberg New Energy Finance (BNEF) stellten fest, dass die Kosten einer durchschnittlichen Photovoltaikanlage im Vergleich zu 2009 um 75 Prozent sanken – somit ist nur noch ein Viertel des Kapitaleinsatzes für den Aufbau und die Installation einer PV-Anlage notwendig. Bis zum Jahr 2040 wird ein weiterer Rückgang der Kosten um ca. 66 Prozent erwartet. Dabei ist bemerkenswert, dass die Gestehungskosten in Deutschland bereits jetzt so niedrig sind wie die von Kohleenergie. Ein starkes Argument pro Erneuerbarer Energien.
Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) kritisiert vor diesem Hintergrund das Beharren des Bundestages auf einen Ausbaudeckel. Carsten König, Hauptgeschäftsführer des BSW, betont: „Die Ausbaubremsen für die Solarenergie müssen jetzt gelöst werden. Wir brauchen deutlich mehr Solarstrom, wenn wir die Klimaschutzziele noch erreichen und den wachsenden Ökoenergiebedarf im Strom -, Mobilitäts- und Wärmesektor effizient und verbrauchsnah decken wollen.“
Auch das Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich in ihrem Wahlprogramm für die Auflösung der schwarz-roten Ausbaubremse im Bereich der Erneuerbaren aus. Um ihr grünes Ziel, bis zum Jahr 2030 hundert Prozent Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, zu erreichen, müssen die jährlich ausgeschriebenen Mengen deutlich angehoben und nicht realisierte Projekte sofort wieder ausgeschrieben werden.
Vor dem Hintergrund der Bundestagswahl im Herbst scheint es also durchaus denkbar, dass mit einem Regierungswechsel auch neue energiepolitische Wege eingeschlagen werden. Vielleicht heißt dann das neue Credo “Go Green”. Es bleibt also spannend.