Mit der Einführung digitaler Wertpapiere beginnt für OneCrowd und unsere Community eine neue Ära des Investierens. Neben den bekannten Nachrangdarlehen nach dem Vermögensanlagengesetz und klassischen Wertpapieren nach dem WpHG bieten wir ab sofort zwei neue Finanzprodukte im Bereich der digitalen Wertpapiere an:
- Genussscheine als digitale Wertpapiere
- Digitale Anleihen
Was bedeutet das konkret – und was ist neu?
Neue rechtliche Struktur: Ein Schritt höher im Rang – ein großer Schritt für die Crowd
Anders als bei den bislang bekannten Nachrangdarlehen oder nachrangig ausgestalteten „klassischen“ Anleihen stehen Investierende mit unseren digitalen Wertpapieren nicht am Ende der Gläubigerkette, sondern sind gleichrangig mit anderen ungesicherten Gläubigerinnen und Gläubigern wie z. B.: Lieferantenforderungen, Steuerschulden, nicht nachrangige Anleihen und Bankkredite, soweit diese nicht durch Sicherheiten abgesichert sind. Das schafft mehr Sicherheit für das eingesetzte Kapital – vor allem im Fall einer Unternehmensinsolvenz.
Tradition trifft Innovation – Digitalisierung trifft Effizienz
Digitale Wertpapiere – nach dem eWpG – werden in ein elektronisches Register eingetragen – transparent, rechtssicher und übertragbar. Die Eintragung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. Diesen Prozess übernehmen wir als OneCrowd. Damit entsteht ein hohes Maß an Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Mit der CASHLINK Technologies GmbH haben wir einen etablierten Partner an unserer Seite, welcher in dem Prozess als registerführende Stelle im Sinne des § 16 Absatz 2 Satz 1 eWpG agiert und die Eintragung und Verwahrung der digitalen Wertpapiere verantwortet.
Frühzeichner profitieren weiterhin
Der bisher bekannte „Early-Bird-Bonus“ wird durch einen Frühzeichner-Bonus ersetzt und ist in Zukunft einfacher geregelt. Alle Investierenden, die in den ersten 14 Tagen investieren, erhalten automatisch einen prozentualen Nachlass auf ihre Investmentsumme. Die Höhe des Nachlasses ist eine variable Komponente pro Fundingrunde.
OneCrowd: Ein möglicher gemeinsamer Vertreter
Mit der neuen Produktstruktur können wir als OneCrowd künftig als gemeinsamer Vertreter für die Crowd auftreten. Damit ist es uns möglich, an Gläubigerversammlungen teilzunehmen und die Interessen der Investierenden zu bündeln – rechtssicher per Umlaufbeschluss. Gut zu wissen: Damit wir als OneCrowd aktiv als Vertreter handeln können, müssen wir im konkreten Fall offiziell bestellt werden.
Digitale Wertpapiere bei OneCrowd
Genussscheine | Digitale Anleihe | |
Rechtsform | Genussschein in Form eines elektronischen Wertpapiers | Digitale Schuldverschreibung in Form eines elektronischen WP |
Sockel-/Basisverzinsung | Endfälliger Basiszins & Rückzahlung | Feste Verzinsung mit jährlicher Zinszahlung |
Weitere Renditepotenziale | Gewinnabhängige Bonuszinsen & Bonuszinsen bei Exit oder Kündigung | Einmaliger Bonuszins ausgerichtet an Meilensteinen |
Rangordnung | Nicht nachrangig: Investierende stehen nicht im letzten Glied, sondern sind gleichrangig mit anderen nicht besicherten Gläubigerinnen und Gläubigern | |
Registerform | Kryptowertpapierregister (Cashlink) | |
Rechtliche Grundlage | Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) | |
Verbriefung | Ja, nach eWpG | |
Mitspracherecht | Nein, keine Mitgliedschaftsrechte, insbesondere keine Teilnahme, Mitwirkungs- und Stimmrechte |
Fazit: Neue Standards für digitales Investieren
Tschüss Nachrang. Hallo digitales Wertpapier: Mit der Erweiterung unseres Angebotes um digitale Wertpapiere öffnen wir den Zugang zu einem attraktiveren Chancen-Risiko-Verhältnis. Diese innovativen Finanzprodukte stehen für ein höheres Maß an Schutz, Transparenz und Struktur. Gleichzeitig bleiben viele der bekannten Vorteile erhalten – etwa variable Bonuszinsen und Exit-Beteiligungen. Mit diesen Finanzprodukten schaffen wir die Grundlage für modernes Investieren – digital, flexibel und im Interesse unserer Crowd.
Das sagt Geschäftsführer Robert Gleibs zum neuen Finanzprodukt
“Für uns ist das ein echter Meilenstein und eine Reaktion auf die sich wandelnde Investmentwelt. Wir kommen von Nachrangdarlehen, weil das lange Zeit die einzige sinnvolle Struktur war, um viele Menschen unkompliziert an Startups und Wachstumsunternehmen zu beteiligen. Aber wir wollten mehr: mehr Sicherheiten für unsere Crowd, mehr Transparenz – und ein stabiles Finanzprodukt für die nächsten Jahre.
Mit den neuen digitalen Wertpapieren gehen wir genau diesen Schritt. Unsere Investierenden stehen jetzt nicht mehr am Ende der Gläubigerkette, sondern sind gleichberechtigt mit anderen unbesicherten Gläubigerinnen und Gläubigern. Das ist ein echter Fortschritt, vor allem im Hinblick auf Krisensituationen. Gleichzeitig bleibt das, was uns ausmacht: niedrige Einstiegsschwellen, Bonuszinsen bei Erfolg – und die Möglichkeit, schon früh Teil spannender Wachstumsunternehmen zu werden.
Wir freuen uns, dass wir diesen nächsten Schritt im Bereich alternativer Investments mit unserer Crowd gehen können.”