Am 01. Januar 2023 ist eine Novelle des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Kraft getreten, welche neue Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien vorsieht. So sollen Blockaden, die die Energie- und Klimawende jahrelang ausgebremst haben, gelöst werden und die Energieversorgung durch den Ausbau erneuerbarer Energien und der nötigen Übertragungsnetze klimaverträglicher und unabhängiger von fossilen Energieimporten gestaltet werden. Wie Bundeskanzler Olaf Scholz bereits im September 2022 anlässlich der Haushaltsdebatte sagte, gehört die Zukunft unserer Energieversorgung Windkraft, Solarenergie und grünem Wasserstoff. Dies zeigt sich jetzt auch im neuen EEG.
Das wird unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verstanden
Das EEG ist ein im Jahr 2000 erstmals in Kraft getretenes Instrument zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien und wurde seither stetig weiterentwickelt. Das ursprüngliche Ziel des EEGs war der Ausbau der Energieversorgung und die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent. Zudem sollen volkswirtschaftliche Kosten der Energieversorgung verringert, fossile Energieressourcen geschont und Technologieentwicklung im Bereich erneuerbare Energien vorangetrieben werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes.
Mit dem EEG 2023 ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten in Kraft getreten, welche die Grundlage für Deutschlands Klimaneutralität legen soll. Mit dem neuen EEG einhergehende Ziele betreffen unter anderem das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaabkommen, wodurch die Klimaerwärmung auf 1,5°C begrenzt werden soll. Des Weiteren sollen 80 Prozent des Bruttostroms bis 2030 aus erneuerbaren Energien gewonnen werden, was den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostrom innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppeln würde. Auch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern soll mit dem Inkrafttreten des EEG 2023 verringert werden.
Erneuerbare Energien liegen im öffentlichen Interesse
Das Interesse der deutschen Bevölkerung an der Energiewende ist sehr hoch. So sprechen sich 86 Prozent der Bürgerinnen und Bürger laut einer YouGov-Umfrage im Auftrag von AEE (Agentur für Erneuerbare Energien) für den Ausbau der erneuerbaren Energien aus. Bereits seit 29. Juli 2022 ist zudem gesetzlich festgelegt, dass erneuerbare Energien in überwiegend öffentlichem Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit haben sie bei Abwägungsentscheidungen künftig immer Vorrang vor anderen Interessen, wodurch das Tempo von Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich erhöht werden soll.
Massive Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien
Um den Anteil von Wind- und Solarenergie bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen, soll die Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu Wasser, zu Land und auf dem Dach ab 2023 verdreifacht werden. Betreiber kleiner Solaranlagen, etwa auf dem Dach des Eigenheims, können sich zudem über eine höhere Vergütung sowie steuerliche Entlastungen freuen. So sind beispielsweise alle Einnahmen aus dem Betrieb ab 2023 steuerfrei. Außerdem entfällt bei Betreibern privater Photovoltaik-Anlagen die Umsatzsteuer bei Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation kleiner Solaranlagen. Auch beim Anschluss kleiner Anlagen muss laut neuem EEG kein Netzbetreiber mehr vor Ort sein, damit diese schneller in Betrieb genommen werden können. Eine Gewerbeanmeldung ist von jetzt an ebenfalls nicht mehr notwendig. Mit diesen und weiteren Vorteilen lohnt es sich also richtig, die Dächer soweit wie möglich mit Solaranlagen zu belegen. Weitere Informationen zu steuerlichen Entlastungen finden Sie in diesem Artikel.
Einen weiteren entscheidenden Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leistet die Bundesregierung mit dem Wind-an-Land-Gesetz. Dieses sorgt für eine Ausweitung der zur Verfügung stehenden Flächen für Windkraftanlagen und eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Zudem liefert die Bundesregierung neue Impulse, um die lokale Akzeptanz und die Verankerung der Energiewende zu stärken und ermöglicht damit eine einfachere Umsetzung von Bürgerenergiegesellschaften. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften ab 2023 etwa von Ausschreibungen ausgenommen und können unbürokratischer realisiert werden.
Auch Kommunen können eine bessere finanzielle Beteiligung an den Erträgen der Windenergie erwarten, da Betreiber bestehender Windenergieanlagen an Land die Kommunen künftig finanziell beteiligen können. Zudem soll die finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Erträgen der Erneuerbaren die Akzeptanz vor Ort weiter stärken und in Zukunft zum Regelfall werden.
Stromkunden werden entlastet
Mit dem EEG 2023 geht auch die Förderung innovativer Konzepte einher, die die Kombination von erneuerbaren Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung adressieren. Diese sollen dazu beitragen, die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu verstetigen. Für den Einsatz von grünem Wasserstoff sollen Wasserstoff-Sprinterkraftwerke gefördert werden.
Auch Stromkunden sollen entlastet werden. So fallen für den Eigenverbrauch und Direktbelieferungen hinter den Netzverknüpfungspunkten keine Umlagen mehr an. Auch die EEG-Umlage wird 2023 vollständig abgeschafft.
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bringt umfangreiche Neuerungen, höhere Einspeisevergütungen und Verbesserungen für den Ausbau der regenerativen Energien mit sich. Der Finanzierungsbedarf für den Ausbau der Erneuerbaren soll daher künftig aus dem Sondervermögen des Bundes “Energie- und Klimafonds” ausgeglichen und die EEG-Förderung über den Strompreis (EEG-Umlage) beendet werden. Damit wird ein Kernanliegen des Koalitionsvertrages umgesetzt.