Inhaltsverzeichnis:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – was ist das?
- Was ist die EEG-Umlage und wer bezahlt diese eigentlich?
- Wie umweltfreundlich sind die erneuerbaren Energien wirklich?
- Welche alternativen Finanzierungsmodelle gibt es?
- Inhalte und Kritik der aktuellen EEG-Novelle 2021
- Besteht zukünftig tatsächlich eine Gefährdung der Versorgungssicherheit, die sogenannte “Dunkelflaute”?
- Deutschland wird die Klimaziele für 2030 und 2040 weit verfehlen
- Zukunft des EEG – Abschaffung der EEG-Umlage?
1. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – was ist das?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) führte über die letzten Jahrzehnte immer wieder zu hitzigen Debatten und hat eine Vielzahl unterschiedlicher Meinungen auf den Plan gerufen. Ziel des Gesetzes ist die Förderung der erneuerbaren Energieerzeugung, wodurch unser Strom klimafreundlicher wird und wir größere Unabhängigkeit gegenüber den immer knapperen fossilen Brennstoffen erreichen. Zu den erneuerbaren Energien gehören z. B. Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft und Biomasse. Das EEG hat im Jahr 2000 das bis dahin gültige Stromeinspeisungsgesetz ersetzt. Darin enthalten sind unter anderem Preisgarantien für die Abnahme von Strom aus regenerativen Quellen. Seit seinem Entstehungsjahr wurden das Gesetz und die damit einhergehenden Konditionen durch unregelmäßige Reformen und Novellen schrittweise angepasst. Es wird daher auch vom “Jahrhundertprojekt Energiewende” gesprochen.
Während der Bund vom Erfolg des energiepolitischen Projektes überzeugt ist, werden jedoch auch kritische Stimmen laut, etwa von Seiten der Verbraucher aufgrund der finanziellen Belastung durch die EEG-Umlage und die dadurch kontinuierlich steigenden Strompreise.
2. Was ist die EEG-Umlage und wer bezahlt diese eigentlich?
Erzeuger von regenerativer Energie erhalten auf Basis des EEGs garantierte Erträge, d. h. sie können mit festen Preisen für die von ihnen eingespeiste Energie rechnen. Sind diese Preise höher als der Marktpreis an der Strombörse, entstehen den Netzbetreibern als Abnehmern dieser Energie Kosten. Die Differenz zwischen garantiertem Preis und Marktpreis bildet die Basis für die Ermittlung der EEG-Umlage, welche auf alle Stromverbraucher umverteilt wird. Die Höhe der Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern jedes Jahr von Neuem berechnet und am 15. Oktober für das Folgejahr prognostiziert.
Laut der Bundesregierung hat der Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Industrie oberste Priorität. Unternehmen mit hohem Energieverbrauch sind von ihrem Beitrag zur EEG-Umlage befreit, da der Strompreis für sie einen wesentlichen Wettbewerbsfaktor darstellt. Diese Regelung traf weitestgehend auf Unverständnis, weil dadurch Energieverschwendung belohnt wird und energieintensive Industrien keinerlei Anreiz sahen, effizientere Produktionsverfahren zu entwickeln. Statistisch gesehen ergibt sich, dass die EEG-Umlage zur Hälfte von Unternehmen und zu ca. einem Drittel von den privaten Verbrauchern finanziert wird. Die restlichen Anteile entfallen auf öffentliche Einrichtungen.
Ein weiterer Kritikpunkt an der EEG-Umlage ist die zunehmende Belastung der privaten Haushalte. Diese macht sich in Form kontinuierlich steigender Strompreise bemerkbar. Belief sich der Preis für eine Kilowattstunde Strom im Jahr 2007 noch auf 0,96 Cent, so erreichte dieser im Jahr 2017 mit einem Wert von 6,88 Cent einen historischen Höchststand. Der Grund für den Anstieg war vor allem der sinkende Börsenpreis für Ökostrom aufgrund des wachsenden Angebots, wohingegen z. B. Kohlestrom weiterhin günstig offeriert wurde. Anfang diesen Jahres wurde die EEG-Umlage erstmals durch den langersehnten Zuschuss des Bundes auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Für 2022 ist bereits eine weitere Senkung auf 6 Cent beschlossen. Mittelfristig wird sogar eine Senkung auf unter 5 Cent angestrebt. Zur Finanzierung herangezogen werden Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel und Mittel aus dem Energie- und Klimafonds.
3. Wie umweltfreundlich sind die erneuerbaren Energien wirklich?
Kontrovers diskutiert werden auch die Auswirkungen der erneuerbaren Energien auf ihre Umwelt. Unumstritten ist, dass regenerative Energiequellen deutlich weniger umweltschädlich sind als die konventionelle Stromerzeugung. Dennoch verursachen sie Belastungen verschiedener Art sowohl für Tiere als auch Menschen – das gilt insbesondere für die Windkraft. Abgesehen von der Tatsache, dass das Landschaftsbild durch die Windräder verändert wird, berichten Anwohner von zunehmenden Schlafstörungen und Nervosität. Der durch den Betrieb entstehende Lärm, Schattenwurf und der erzeugte Infraschall werden ebenfalls thematisiert. Hinzu kommt, dass jährlich tausende Fledermäuse und Vögel an den Rotorblättern zerschellen und Meerestiere aufgrund der Geräuschbelastung taub werden können und somit ihre Orientierung verlieren.
Des Weiteren ist die Produktion der Komponenten für die erneuerbaren Energiequellen umstritten. Insbesondere bei der Solarenergie wird über die Herkunft der für die Modulherstellung benötigten Rohstoffe diskutiert. Als problematisch gelten der Verbrauch von Energie bei der Produktion, die für die Herstellung verwendeten Materialien und die dabei freigesetzten Stoffe. Eine entsprechende Entsorgung bzw. fachgerechte Verarbeitung der Wertstoffe ist durch die EU-gestützte Rücknahmepflicht für Produzenten jedoch gewährleistet.
Die aufgeführten Konsequenzen für Menschen, Tiere und die Umwelt im Allgemeinen müssen jedoch in Relation betrachtet werden. So wird die entstehende Lärmbelästigung mit dem Geräuschpegel des Verkehrs in Großstädten gleichgestellt und den Tausenden verendeten Vögeln stehen jährlich 100 Millionen Vögel gegenüber, die in Deutschland allein durch Glasscheiben an Gebäuden ihr Leben lassen. Nicht zu vergessen ist das übergeordnete Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien – der Klimaschutz und damit auch die Verlangsamung der Erderwärmung, welche wiederum das Artensterben verhindern soll.
4. Welche alternativen Finanzierungsmodelle gibt es?
Deutschland gilt als Vorreiter, ja sogar als Pionier im Ausbau der erneuerbaren Energien. Dem deutschen Beispiel sind viele Länder gefolgt. Mittlerweile wird ca. ein Viertel des Stroms weltweit aus regenerativen Quellen gewonnen. Sogar die Exportnation China orientiert sich an den Leitsätzen des deutschen EEG. Zur Jahrhundertwende war das heutige Mindestpreissystem in Form einer Festvergütung nur eine von vielen Optionen. Dem gewählten System standen mehrere alternative Fördermodelle wie das Quoten- und das Ausschreibungsmodell gegenüber.
Beim Quotenmodell, welches viele unserer Nachbarländer bis heute nutzen, legt der Staat eine Quotenmenge in Bezug auf die erneuerbaren Energien fest, die von den Stromherstellern produziert werden muss. Es handelt sich dabei um ein marktliberales Modell, da der Eingriff des Staates sich lediglich auf die zu erfüllende Ökostromquote beschränkt. Dadurch werden besonders kostengünstige Energieerzeuger gefördert, da eine gute Anpassung und Integration in das System unabdingbar für den Markterfolg sind. Beim deutschen Modell sind diese Kriterien vorerst entbehrlich, da die Vergütung für alle Einsteiger in den Markt gesichert ist. Die primäre Förderung günstiger Energieformen hätte in Deutschland zu einem vorrangigen Ausbau der Windenergie geführt.
Bei einem direkten Vergleich lässt sich erkennen, dass es bei Anwendung des Quotenmodells gegenüber der Festvergütung zu einem langsameren Fortschritt beim Ausbau der erneuerbaren Energien kommt. So erging es z. B. Großbritannien und Schweden. Ohne Festvergütung besteht weniger Investitionssicherheit, was den Anreiz, in das Geschäft mit den erneuerbaren Energien einzusteigen, mindert. Dies könnte wiederum dazu führen, dass entsprechend festgelegte Ökostromquoten nicht erreicht werden und die Kosten für die Kompensation des erhöhten Risikos die Verbraucher tragen. Gleichzeitig werden andere Expertenmeinungen laut, welche die Kosteneinsparungen im Gegensatz zum Modell der Festvergütungen betonen. Aufgrund der verschiedenen Vor- und Nachteile beider Modelle und deren individueller Gewichtung gehen die Meinungen darüber, welches Modell letztendlich die Nase vorn hat, auseinander. Einer Studie des Massachusetts Institute of Technology (MIT) zufolge gilt das Quotenmodell als weniger wirksam und weniger wettbewerbsfreundlich als das System der Festvergütung. Auch andere Länder wie Großbritannien und Irland haben später ergänzend ein Mindestpreissystem eingeführt.
Eine weitere Alternative neben dem Quotenmodell ist das Ausschreibungsmodell. Das System ist einfach erklärt. Es finden Ausschreibungen zu einer bestimmten Menge zu produzierendem regenerativem Strom statt und der Gewinner erhält eine befristete Abnahmegarantie. Sowohl das Quotenmodell als auch das Ausschreibungsmodell zählen zu den Mechanismen der Mengensteuerung. Die Festvergütung wiederum reguliert die Mengen über einen Preismechanismus.
Nachdem ein unabhängiges Beratungsgremium in Deutschland auf eine Umstellung des ursprünglichen Mindestpreissystems auf ein Quotenmodell drängte, folgten im Jahr 2014 hitzige Diskussionen. Der Vorschlag wurde sogar von der Bundesregierung in Betracht gezogen, schlussendlich jedoch aufgrund der zu hohen Übergangskosten abgelehnt. Die Ergänzung des Mindestpreissystems des EEG um einen Auktionsmechanismus (Ausschreibungsmodell) fand wiederum viele Befürworter. So wurden im Jahr 2014 Ausschreibungen als zusätzliches Förderinstrument ins EEG integriert und mit der Zeit erweitert.
5. Inhalte und Kritik der aktuellen EEG-Novelle 2021
Die EEG-Reform 2021 formuliert vor allem das Langzeitziel der Treibhausgasneutralität des in Deutschland erzeugten Stroms vor dem Jahr 2050. Die Akzeptanz des fortschreitenden Ausbaus der erneuerbaren Energien soll gefördert werden, indem die Anreize für Mieterstrom und die Bedingungen für die Eigenstromerzeugung verbessert werden. So sind für Privaterzeuger von Solarstrom für den Eigenverbrauch die eigenen Stromerzeugnisse bis zu einer Grenze von 30 Kilowatt umlagefrei (zuvor lag die Grenze bei 10 Kilowatt). Die wohl am meisten herbeigesehnte Neuerung ist der Milliarden-Zuschuss des Bundes, wodurch die Ökostrom-Finanzierung erstmals vom Staat gedeckelt wird. Dies soll den Strompreis nachhaltig stabilisieren. Auch wenn der Anstieg der Stromkosten, insbesondere für Privatverbraucher, damit gedrosselt wurde, gelten immer noch die umstrittenen Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen. Die Vielverbraucher aus der deutschen Industrie bleiben weiterhin verschont von den Kosten der Energiewende.
Kritik an der Novelle gab es auch von Seiten der Energie- und Wirtschaftsverbände. Die neuen Maßnahmen seien nicht ausreichend, monierten diese. Der flächendeckende Ausbau der erneuerbaren Energien sollte lieber früher als später kommen. Die Verbände befürchten, dass eine Ökostromlücke entsteht, wodurch die Abschaltung der Kohlekraftwerke nicht wie geplant vollzogen werden kann. Zudem wird laut der Opposition die Entwicklung des Stromverbrauchs falsch eingeschätzt. Der Bund geht in seinen Berechnungen von einer sinkenden Nachfrage aus, obwohl sich z. B. E-Autos, Wärmepumpen und Wasserstoff immer größerer Beliebtheit erfreuen. Weiterhin wird kritisiert, dass die geplanten Ausbaumengen von Solar- und Windenergie zu gering sind, um den Klimazielen der EU in Zukunft zu entsprechen. Dies geschieht, obwohl genügend Potenzial für einen schnelleren Ausbau vorhanden wäre. Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht darin eine verpasste Chance für den Klimaschutz.
6. Besteht zukünftig tatsächlich eine Gefährdung der Versorgungssicherheit – die sogenannte “Dunkelflaute”?
Mit dem Vormarsch der erneuerbaren Energien stellt sich für viele die Frage, was in Situationen geschieht, in denen weder die Sonne scheint noch der Wind weht. Falls ein Atom- und Kohleausstieg geglückt ist, könnte eine Stromversorgungslücke entstehen. Diese Witterungslage wird als “Dunkelflaute” bezeichnet – ein Begriff, der die Worte “Dunkelheit” und “Windflaute” verbindet. Eine Erweiterung des Begriffs, die sogenannte “kalte Dunkelflaute” würde vorliegen, wenn die ungünstige Witterungslage in einem Wintermonat vorkommt, da zu diesem Zeitpunkt der Energiebedarf höher ist, was die Lage entsprechend verschlechtert. Es handelt sich dabei um ein potenzielles Schreckensszenario, welches nur an wenigen Tagen im Jahr auftreten würde. Der Deutsche Wetterdienst prognostizierte sogar, dass Windenergieanlagen lediglich 13-mal pro Jahr für über 48 Stunden nur maximal zehn Prozent ihrer durchschnittlichen Leistung erbringen. Bisher war zu diesen Zeitpunkten stets Verlass auf die konventionellen Stromkraftwerke.
Harald Schwarz von der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus bestätigt die Befürchtung einer bevorstehenden Stromversorgungslücke. Stromspeicher allein seien zur Zeit noch nicht in der Lage, das Problem vollständig zu lösen. Ideen für die Überbrückung der Dunkelflauten gibt es dennoch. Verschiedene Lösungsvorschläge sind z. B. flexibel nutzbare, konventionelle Kraftwerke, eine Kombination aus kurzfristigen, mittelfristigen und Langzeit-Stromspeichersystemen oder sogar das Zurückgreifen auf Stromimporte im Rahmen des europäischen Stromverbundes. Für die letztere Maßnahme wäre jedoch eine engere europäische Zusammenarbeit wünschenswert. Jedoch wird ohnehin prognostiziert, dass der innereuropäische Stromaustausch zunehmen wird. Die Wetterverhältnisse innerhalb Europas unterscheiden sich stark, was eine gute Absicherung gegen drohende Dunkelflauten ist, denn irgendwo in Europa wird immer der Wind wehen oder die Sonne scheinen.
7. Deutschland wird die Klimaziele für 2030 und 2040 weit verfehlen
Das Ziel, bis 2020 35 Prozent des deutschen Strombedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, wurde übererfüllt, da die Bundesrepublik sogar einen Anteil von 46 Prozent erreichte. Bereits 2019 hat die Stromproduktion durch Windkraft den höchsten individuellen Beitrag geleistet, wodurch sie Kohlestrom erstmals von der Spitze der Top-Erzeuger deutschlandweit verdrängte. Auf diesen Erfolgen aufbauend, sind die Klimaziele für die kommenden Jahrzehnte sehr ambitioniert und sogar straffer definiert als die von der EU vorgegebenen. Doch laut dem Projektionsbericht 2021 des Bundesumweltministeriums dürfte Deutschland diese sowohl für das Jahr 2030 als auch für 2040 verfehlen. Die CO2-Emissionen sollen den Berechnungen zufolge statt der geplanten 65 Prozent nur um 49 Prozent im Jahr 2030 und anstelle der angestrebten 88 Prozent nur um 67 Prozent im Jahr 2040 zurückgehen. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 steht folglich ebenso auf der Kippe.
Das Umweltministerium selbst verweist jedoch auf bestehende Limitationen im Bericht. Es werden z. B. nur die bis zum August 2020 beschlossenen Maßnahmen in die Kalkulation einbezogen. Dabei wird argumentiert, dass sich seitdem im Bereich des Klimaschutzes viel getan hätte. Dennoch hagelte es scharfe Kritik. Der bisherige Grünen-Fraktionschef Hofreiter warf der Union und der SPD vor, die vertraglichen Ziele auf diese Art und Weise nicht erreichen zu können und bezeichnete die Parteien als „Klimarisiko“. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts ist ebenfalls zu hinterfragen, da dieser bereits im März 2021 hätte erscheinen müssen. Es wurde spekuliert, dass die Verzögerung in strategischem Zusammenhang mit den Bundestagswahlen stand. Etwaige Vorwürfe wies das Umweltministerium jedoch entschieden zurück.
8. Zukunft des EEG – Abschaffung der EEG-Umlage?
Mittelfristig wird die Abschaffung der EEG-Umlage angestrebt, was eine enorme finanzielle Entlastung der privaten Haushalte nach sich ziehen würde. Diese wiederum hätte zunehmende Akzeptanz von Verbraucherseite und die finale Stabilisierung der Strompreise zur Folge. Die Finanzierung soll in Zukunft vollständig auf den Bundeshaushalt umgewälzt werden. Entsprechende Mittel dafür soll der Energie- und Klimafond bereitstellen, der sich zum einen aus dem EU-Emissionshandel und zum anderen aus der nationalen CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe speist. Die Abschaffung der EEG-Umlage stößt auf Seiten der Energiebranche weitestgehend auf Zustimmung. Durch die Verlagerung der Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien müsse aber im Auge behalten werden, dass deren Stellenwert nicht gefährdet wird, so der Bundesverband für Erneuerbare Energien e. V.
Angestrebt wird ebenfalls, die bisher mangelhafte Kopplung der Sektoren Verkehr, Strom und Wärme zu verbessern. Es muss in allen diesen Bereichen möglich sein, auf die Nutzung von erneuerbaren Energien umzusteigen und somit verstärkt die Unabhängigkeit gegenüber herkömmlichen fossilen Brennstoffen zu fördern. Dies bewirkt dann nicht nur die Dekarbonisierung unserer Energieerzeugung, sondern auch die unseres Energieverbrauchs. Das Heizen mit Strom z. B. galt über lange Zeit als ineffizient und teuer. Durch das zukünftig angestrebte Überangebot an regenerativ erzeugter Energie soll sich dies nun ändern.
Das Thema EEG und die Energiewende im Allgemeinen gestaltet sich sehr komplex und wirft viele kontroverse Aspekte auf, die früher wie heute zu lebhaften Diskussionen führen. Es ist und bleibt ein Generationenprojekt, welches uns noch viele Jahre bis Jahrzehnte begleiten wird. Trotz vieler kritischer Stimmen und dem umstrittenen Strompreisanstieg für Unternehmen und Verbraucher befürworten dennoch neun von zehn Bundesbürgern weiterhin die Energiewende.