Nach dem Regierungswechsel im Herbst musste die Branche der erneuerbaren Energien monatelang bangen, wie es mit der Energiewende politisch weitergeht. Regelmäßig wurden neue Pläne von Minister Gabriel bekannt, die bei Unternehmen und Bürgern für anhaltende Unsicherheit sorgten.
Am letzten Freitag (27. Juni) hat der Bundestag nun in dritter Lesung die EEG-Novelle beschlossen. Die Reform bringt teilweise massive Änderungen der Spielregeln für die erneuerbaren Energien mit sich. Doch was bedeutet die EEG-Novelle für Deutschlands ersten dezentralen Stromversorger DZ-4? Dieser Frage geht unser Gastautor Tobias Schütt von DZ-4 nach:
Viel wurde in den letzten Wochen über die sogenannte Sonnensteuer gesprochen. Darunter ist zu verstehen, dass zukünftig der Eigenverbrauch von Solarstrom mit einer Abgabe belegt werden soll. Die Sonnensteuer ist ein bemerkenswerter Ansatz, bedeutet sie doch in erster Linie einen Frontalangriff auf die Photovoltaik. Warum? Photovoltaik hat ihre Stärke und Sinn in der Dezentralität und dem Eigenverbrauchskonzept: Strom wird auf dem Dach erzeugt und unter dem Dach verbraucht – es muss kein Strom mehr über das Stromnetz bezogen werden.
Jahrelang wurde die Photovoltaik gefördert, um mit den Kosten auf ein attraktives Niveau zu kommen. Heute ist es endlich so weit, dass selbst produzierter Solarstrom vom Dach günstiger ist als der Netzstrom. Der Eigenverbrauch wirkt dabei sogar entlastend auf die EEG-Umlage. Denn nur ins Stromnetz eingespeister Solarstrom muss vergütet werden. So sparen beim Eigenverbrauch alle: Der Verbraucher, weil er günstigen Ökostrom beziehen kann und die Allgemeinheit, die keine EEG-Förderung für vor Ort verbrauchten Strom bezahlen muss.
Zukünftig wird es so sein, dass auf den eigenverbrauchten Solarstrom eine (reduzierte) EEG-Umlage anfällt – das ist die Sonnensteuer. Es ist schon merkwürdig. Erst wird etwas gefördert und bei Erreichen des Förderziels erfolgt eine Abstrafung. Nachvollziehen lässt sich dies wohl nur vor dem Hintergrund massiver Einflussnahme von Seiten der einflussreichen Lobbyverbände der Industrie und der traditionellen Energiewirtschaft. Warum sonst sinken seit Jahren die Industriestrompreise in Deutschland, während die Stromrechnungen der Privatverbraucher steigen und steigen? Warum sonst erleben wir einen Kohleboom?
DZ-4-Anlagen fallen unter Bagatellgrenze
Etwas Positives hat die EEG-Novelle jedoch: Für kleine Anlagen auf den Dächern von Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften gilt eine Bagatellgrenze, hier fällt die Sonnensteuer nicht an. Das ist gut für DZ-4 und unsere Kunden, denn unser Geschäftsansatz ist es, ausschließlich Anlagen unter einer installierten Leistung von 10 kWp (das ist die Bagatellgrenze) zu errichten , so dass die EEG-Novelle für uns und unsere Kunden keine unmittelbaren Auswirkungen hat. Ich glaube auch, dass die Entscheidung der Bagatellgrenze richtig ist, weil das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Sonnensteuer für Kleinanlagen in keinem Verhältnis steht und vor allem, weil man anderenfalls abstruse Überlegungen anstellen müsste, wie Florian Berghausen in einem früheren Blog-Beitrag festgestellt hat.
Auf den Punkt gebracht: Insgesamt ist die EEG-Novelle ein deutlicher Rückschritt für die Energiewende. Für DZ-4 und unsere Kunden bleibt aber alles wie bisher!