Investmentbeschränkung, Werbeverbot und Offline-Formulare für Crowdfunding-Projekte – Mit dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz ist die Zukunft des Crowdfunding für Startups und Energieprojekte in Deutschland ernsthaft in Gefahr.
Welche Punkte der Gesetzesentwurf im Einzelnen vorsieht und unsere Stellungnahme dazu, lesen Sie im Folgenden:
Einzelinvestoren dürfen sich ohne Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse nur noch mit höchstens 1.000 Euro an Crowdfunding-Projekten beteiligen. Investments sind grundsätzlich auf das zweifache des durchschnittlichen Nettoeinkommens beschränkt – maximal jedoch auf 10.000 Euro. Diese Obergrenze gilt selbst dann, wenn ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro nachgewiesen werden kann.
Mit einer derartigen Beschränkung spricht die Bundesregierung privaten Investoren aus unserer Sicht ihre Mündigkeit und jegliche Fähigkeit zur Eigenverantwortung bei Investmententscheidungen ab. Müssen Crowd-Investoren vor sich selbst per Gesetz geschützt werden? Sinnvoller wäre es, die Investitionsgrenze in Abhängigkeit zu einer Selbstauskunft der Investoren zu setzen.
Werbung für Crowdfunding-Projekte soll in Zukunft nur noch in Print- und Wirtschaftsmedien zugelassen sein.
Diese Werbeformen sind für Online-Plattformen weder zielgruppengerecht noch finanziell realistisch, weil sie das Budget junger Unternehmen und Energieprojektbetreiber deutlich übersteigen. Als digital stattfindende Kampagnen sind Crowdfunding-Projekte auf Online-Werbekanäle wie Bannerwerbung, AdWords und Social Media angewiesen, um eine ausreichende Zahl an Unterstützern zu erreichen.
Die Ausnahme von der Prospektierpflicht, die bisher für partiarische Nachrangdarlehen galt, soll nur noch bis zu einer Grenze von einer Million Euro bestehen.
Wir beobachten in den letzten Jahren und Monaten, dass Crowdfunding immer mehr zu einem wichtigen und zunehmend etablierten Finanzierungsinstrument für die Energiewende und für Unternehmensgründungen wird. Eine Einschränkung auf ein Finanzierungsvolumen von einer Million würde das Potenzial von Crowdfunding im Keim ersticken. Allein im Jahr 2012 sind laut einer Untersuchung der Leuphana Universität Lüneburg rund 5,1 Milliarden Euro privates Kapital in den Ausbau erneuerbarer Energien geflossen. Gemessen an diesem Investitionsvolumen wirkt die Beschränkung von Crowdfunding-Projekten auf eine Million Euro geradezu lächerlich gering. In Anlehnung an die europäische Prospektierrichtlinie, plädieren wir für eine Anhebung auf fünf Millionen Euro, damit auch Projekte mit höherem Kapitalbedarf über Bürgerbeteiligung realisiert werden können.
Bei jedem Investment muss ein entsprechendes Vermögensanlagen-Informationsblatt händisch unterzeichnet und per Post, Scan oder Fax an die Crowdfunding-Plattform geschickt werden.
Diese Prozedur stellt eine große bürokratische Hürde und ist ein Beleg dafür, dass die Bundesregierung gedanklich noch nicht im Online-Zeitalter angekommen ist. Sie wird die Dynamik von Crowdfunding-Projekten erheblich einschränken. Ob die Maßnahme tatsächlich zum effektiven Investorenschutz beiträgt, scheint äußerst fraglich. Auf jeden Fall ist sie kaum förderlich für den Erfolg von Crowdfunding-Projekten und wirkt im digitalen Funding-Prozess antiquiert.
Obwohl wir eine Regulierung des grauen Kapitalmarktes prinzipiell für sinnvoll und notwendig halten, geht der vorgelegte Gesetzesentwurf aus unserer Sicht komplett am Ziel und an der Realität der Crowdfunding-Branche vorbei. Um Investoren nach der medienwirksamen Insolvenz des Windprojektierers Prokon vor unseriösen Anbietern zu schützen, wird nur wenig differenziert drauflosreguliert. Dass dadurch Innovationen in Deutschland gehemmt und Bürgerbeteiligung an der Energiewende verhindert wird, scheint den Initiatoren des Gesetzes nicht bewusst zu sein. Crowdfunding kommt trotz, leider völlig unzureichender, Ausnahmeregelungen unter die Räder einer breit angelegten Gesetzesinitiative. Wünschenswert wäre aus unserer Sicht eine maßgeschneiderte Regulierung, die im Dialog mit der Branche erarbeitet wird. Grundsätzlich benötigen wir einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen für Crowdfunding nicht nur auf nationaler sondern auch auf europäischer Ebene.
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15. November 2014
Die Politiker haben ja so recht, wir Wähler sind ja so Dumm, die müssen uns für uns selber schützen. Am besten die stecken uns alle in die Geschlossene Psychiatrie, da sind wir für unsere eigene Dummheit geschützt. Da können die Politiker für uns sorgen, und wir haben genug zu essen und ein Dach über den Kopf.
Aber im erst, warum lassen wir uns das gefallen? Warum nutzen wir nicht die kraft des Internets und starten eine gegen Bewegung!
Alle Crowdfunding- Plattformen vereinigt euch, gemeinsam sind wir Stark!
17. November 2014
Das Kleinanlegerschutzgesetz ist in meinen Augen Grund zum Anstoß einer Diskussion um die Zulassung und Regulierung des Markts für Kapitalanlagen generell.
Man sollte generell über die Prospektpflicht in ihrer aktuelle Ausgestaltung nachdenken. Sinnvoller und zeitgemäßer wäre ein einheitlicher Informationsstandard für alle Kapitalanlagen. Dieser muss zwingend kompakt sein und sollte einer automatisierten (kostengünstigen!) Prüfung unerzogen werden.
Die Ausnahmen für Crowdfunding/Crowdinvesting sind an den Haaren herbeigezogen und die damit verbundenen Einschränkungen völlig lächerlich!
Wer 6500 € an die BaFin und eine deutlich größere Summe an eine Beraterarmee bezahlt, darf den größten Schrott anbieten, alle anderen dürfen quasi nichts. Das kann es nicht sein!
Der Gesetzgeber denkt in Mustern, die bereits vor 10 Jahren der Vergangenheit angehört haben!
Wer schützt eigentlich Leute, die große Summen in Schrott-Immobilien stecken oder gebrauchte PKW kaufen vor sich selbst?
Anlegerschutz ist absolut notwendig und sehr wichtig! Aber er muss zeitgemäß und realitätsnah sein! Die derzeit gängige Praxis ist, vorsichtig ausgedrückt, mangelhaft!
Das Internet bietet wunderbare Chancen. Wir sollten sie gemeinsam nutzen und gegen die zu starke Regulierung und für einen zeitgemäßen Anlegerschutz aufbegehren!
21. November 2014
Meiner Meinung nach müssen Investoren vor betrügerischen Unternehmen geschützt werden. Allerdings ist das der falsche Ansatz dazu. Auch bei Unternehmen, die an der Börse gelistet sind gab es schon oft solche Fälle. Unternommen wurde hier meines Wissens noch nichts.
Die Investmentgrenze ist totaler Humbug. Jeder sollte sich im klaren sein, welches Risiko er eingehen möchte. Es ist doch allgemein bekannt, dass Start-ups ein erhöhtes Insolvenzrisiko haben als etablierte Unternehmen. Die tolle Plattform bdswiss, die mit Risiken Renditen und falschen Versprechungen wirbt ist im Gegensatz dazu von der EU zugelassen. Obwohl es wirklich offensichtlich ist, dass es sich um Betrug handelt. (Automechaniker erklärt in der Werbung den Zusammenhang zwischen Gold- und Dax-Performance und verdient sich damit eine goldene Nase. Ohne Risiko natürlich und innerhalb von Sekunden).
Die Gesetzentwürfe werden einfach in die falsche Richtung wirken. Zum einen will die Bundesregierung Start-ups fördern (Deutschland hinkt sehr weit hinterher) und jetzt wollen sie die ohnehin hohen Hürden noch erhöhen….ein Witz…