Gute Nachrichten für alle, die an Eigenkapitalbeteiligungen interessiert sind: Auf vielfachen Investorenwunsch haben wir unser Portfolio erweitert und ermöglichen es unseren Kundinnen und Kunden, Aktien von Wachstumsunternehmen zu zeichnen und so direkt vom Unternehmenserfolg und von erzielten Gewinnen zu profitieren. Damit gibt es neben Unternehmensanleihen, die bereits Anfang 2020 erstmals auf Seedmatch angeboten wurden, ein weiteres Investmentmodell im Wertpapier-Bereich. In diesem Blogbeitrag erläutern wir Ihnen die wesentlichen Unterschiede zwischen Aktien und Anleihen, die Sie über Seedmatch und Econeers zeichnen können.
Aktien vs. Anleihen: Das haben sie gemeinsam
Sowohl bei Aktien als auch bei Anleihen handelt es sich um Wertpapiere, deren rechtliche Grundlagen sich im Wertpapierhandelsgesetz sowie im Wertpapierprospektgesetz finden. Um ein Wertpapier über eine Crowdinvesting-Plattform anbieten zu können, benötigen Unternehmen ein Wertpapierinformationsblatt (WIB) oder alternativ einen umfangreichen Wertpapierprospekt, der es ermöglicht, das Wertpapier auch in den Börsenhandel einzubeziehen.
Wertpapiere werden über das Depot eines jeden Investors verwaltet. So können Investoren ihre per Crowdinvesting gezeichneten Wertpapiere genauso leicht im Überblick behalten wie ihre sonstigen Investments in Aktien, Anleihen, Fonds und Co. Doch Wertpapiere sind nicht nur leicht zu verwalten, sondern bieten Investoren auch viel Flexibilität, da sie in der Regel handelbar sind. Bei börsengelisteten Wertpapieren ist der Handel und somit auch ein Verkauf über die Börse zum jeweiligen Kurs jederzeit möglich. Ist das gezeichnete Wertpapier nicht börsengelistet, kann es dennoch in ein anderes Depot übertragen werden, wenn Nachfrage dafür besteht.
Der Zeichnungsprozess für Aktien über Seedmatch und Econeers unterscheidet sich nicht von jenem für Anleihen, den wir Ihnen bereits in diesem Blogbeitrag vorgestellt haben.
Aktien vs. Anleihen: Diese Unterschiede gibt es
Von diesen generellen Aspekten abgesehen, unterscheiden sich Aktien und Anleihen jedoch fundamental. Bei einer Anleihe stellt man einem Unternehmen Fremdkapital zur Verfügung und erhält dafür Zinsen. Es handelt sich bei Anleihen also um Kredite und somit um Schuldverschreibungen. Wer eine Anleihe erwirbt, partizipiert nicht am Erfolg des Unternehmens. Stattdessen erhält der Käufer nur die zu Beginn der Laufzeit festgelegten Zinsen. Ebenso wie bei anderen Krediten korreliert die Höhe des Zinssatzes einer Anleihe mit dem Risiko. Für den Zeichner einer Anleihe ist der Erfolg des Unternehmens also vergleichsweise weniger relevant, solange das Unternehmen in der Lage ist, das Geld des Anlegers inklusive der Zinsen zurückzuzahlen. Eine Anleihe ist daher in der Regel weniger risikobehaftet als eine Aktie, bietet jedoch über den festgelegten Zinssatz hinaus keine Möglichkeit, von einer besonders positiven Unternehmensentwicklung zu profitieren.
Eine Aktie hingegen ist ein Anteil an einem Unternehmen. Wer eine Aktie erwirbt, beteiligt sich am Eigenkapital der Aktiengesellschaft und wird zu einem Mitinhaber des entsprechenden Unternehmens. Der Inhaber einer Aktie kann in Form von Dividendenausschüttungen an Wachstum und Erfolg des Unternehmens partizipieren. Außerdem kann er beim Verkauf der Aktie durch die Wertsteigerung des Unternehmens profitieren, wenn er die Aktie zu einem höheren Preis verkauft als er sie zuvor gekauft hat. Wer Aktien erwirbt, trägt jedoch auch ein höheres Risiko, da sich der Erfolg des Unternehmens direkt auf die Rendite der Aktien auswirkt.
Zwei Aktientypen: Vorzugsaktien vs. Stammaktien
Wer in Aktien investieren möchte, stößt schnell auf die Begriffe Stammaktien und Vorzugsaktien. Beide Aktienarten bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile, die je nach Anlageziel entscheidend sein können. Ob es sich bei einer Aktienemission auf Seedmatch und Econeers um eine Stamm- oder Vorzugsaktie handelt, können Sie den Investmentkonditionen im Tab Übersicht auf der Fundingseite entnehmen.
Stammaktien gewähren dem Aktionär ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung, wodurch er an wichtigen Entscheidungen des Unternehmens, wie zum Beispiel der Wahl des Aufsichtsrats oder der Genehmigung von Fusionen, teilnehmen kann. Dieses Mitspracherecht ist besonders für Investierende interessant, die Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben möchten. Zudem haben Stammaktionäre einen Anspruch auf Dividenden, allerdings ohne eine bevorzugte Behandlung – die Dividendenhöhe und die Auszahlung sind variabel und hängen von der Unternehmenspolitik und der wirtschaftlichen Lage ab.
Vorzugsaktien hingegen bieten keinen Stimmrechtsanspruch, doch wie der Name andeutet, haben sie andere Vorteile. Vorzugsaktionäre erhalten meist eine höhere Dividende und genießen das Recht auf eine bevorzugte Auszahlung, das heißt, ihre Dividendenansprüche werden vor denen der Stammaktionäre bedient. Dies bietet eine höhere Sicherheit, insbesondere in finanziell schwierigen Zeiten des Unternehmens. Sollte es dem Unternehmen nicht möglich sein, die Vorzugsdividende auszuzahlen, wird diese in der Regel nachgezahlt. Zudem erhalten Vorzugsaktionäre unter bestimmten Bedingungen Sonderstimmrechte, wenn Dividendenrückstände über längere Zeit bestehen.
Kurz zusammengefasst: Im Gegensatz zu den Haltern von Stammaktien haben Investierende, die Vorzugsaktien zeichnen, kein Stimmrecht und somit keine Möglichkeit zur Mitsprache und Mitgestaltung in dem Unternehmen, dessen Mitinhaberin bzw. Mitinhaber sie werden. Als Ausgleich dafür bietet diese Aktiengattung, wie ihr Name schon verrät, jedoch einige Vorzüge. Vorzugsaktionäre erhalten sehr häufig eine höhere Dividende, in jedem Fall jedoch ein Recht auf eine bevorzugte Dividendenzahlung, d. h. ihre Ansprüche müssen zuerst bedient werden.
Mehr Informationen in unserem Wertpapier-FAQ
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag die wichtigsten Informationen zu Aktieninvestments bei Seedmatch und Econeers mit auf den Weg geben konnten. Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren Wertpapier-FAQ. Ihre Frage ist nicht dabei? Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Kundenservice auf – wir helfen Ihnen gern weiter!
22. Juli 2021
Um Vorzugsaktien anbieten zu können, müssen die emittierenden Unternehmen dann also Aktiengesellschaften sein? Oder funktioniert das Modell auch bei GmbHs?
22. Juli 2021
Hallo Herr Römlein,
genau, um Vorzugsaktien anbieten zu können, muss das Unternehmen die Rechtsform einer Aktiengesellschaft haben. Gern können Sie sich jedoch mit uns in Verbindung setzen, um über mögliche alternative Finanzierungskonzepte für GmbHs zu sprechen.
Viele Grüße,
Kirsten Petzold
22. Juli 2021
Hallo
Wann kann man die ersten Aktien kaufen?
22. Juli 2021
Hallo Günther,
wir freuen uns über dein Interesse an unserer neuen Investmentform. Schon sehr bald werden wir konkret bekannt geben, wer der Emittent der ersten über Seedmatch angebotenen Aktie ist und ab wann die Aktien gezeichnet werden können. Über unseren Newsletter und unsere Social-Media-Kanäle bleibst du immer auf dem Laufenden.
Viele Grüße,
Kirsten
22. Juli 2021
Danke
22. Juli 2021
Hallo,
um Aktien verwahren zu können, brauche ich ein WP-Depot (vorhanden bei einer Bank). Wie werden die Aktien dorthin übertragen, wenn auf seedmatch gezeichnet? Vermutlich fallen extra Gebühren der depotführenden Bank an, da diese nicht am Vertrieb auf seedmatch teilnimmt?
22. Juli 2021
Hallo Herr Werner,
richtig, um Aktien verwahren zu können, benötigen Sie ein Wertpapierdepot bei einer Bank Ihrer Wahl. Wenn Sie über Seedmatch Aktien zeichnen, sieht der Ablauf danach folgendermaßen aus: Nach Zeichnung des Wertpapiers und erfolgreich abgeschlossener Identifizierung über unseren Dienstleister POSTIDENT wird der Ihrer Zeichnung entsprechende Betrag durch unseren Zahlungsdienstleister Secupay per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. OneCrowd Securities (das Unternehmen hinter der Seedmatch-Plattform) informiert Sie anschließend über die Zuteilung der Wertpapiere. Bei Zuteilung wird das gezeichnete Wertpapier in das Depot übertragen, welches Sie im Zeichnungsprozess angegeben haben. Konkret kümmert sich hierum die Zahlstelle (eine Bank), die an der jeweiligen Wertpapieremission mitarbeitet und vom Emittenten bezahlt wird. Für den Übertrag in Ihr Depot entstehen Ihnen daher keine Kosten. Bei Ihrer depotführenden Bank können Ihnen jedoch generelle Kosten für die Depotführung oder für einen zukünftigen Verkauf der über Seedmatch gezeichneten Aktien entstehen. Ob und welche Kosten dabei entstehen können, hängt von den Konditionen Ihrer depotführenden Bank ab.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte.
Viele Grüße,
Kirsten Petzold
22. Juli 2021
Vielen Dank, das wollte ich wissen.
schöne Grüße,
Jens Werner
22. Juli 2021
Kann ich meine Depotdaten schon jetzt hinterlegen oder geht das erst im Rahmen des Zeichnungsprozesses? Muss ich im Rahme der Zeichnung jeweils ein erneutes Postidentverfahren durchführen oder reicht das bereits durchgeführte aus?
S. Ti.
23. Juli 2021
Lieber Investor,
Ihre Depotdaten hinterlegen Sie direkt im Zeichnungsprozess. Wenn Sie bereits bei einem früheren Investment auf einer der Plattformen der OneCrowd (Seedmatch, Econeers, Mezzany) ein Postident-Verfahren durchgeführt haben, müssen Sie es in der Regel nicht erneut durchführen. Das Postident-Verfahren muss nur wiederholt werden, wenn sich bei Ihnen einmal wesentliche Daten (z. B. Nachname, Adresse) ändern sollten.
Viele Grüße,
Kirsten Petzold
24. Juli 2021
Gibt’s es eine mindestsumme die Angelegt werden muss oder bestimmte Stückzahlen
26. Juli 2021
Hallo Herr Schneider,
es wird grundsätzlich eine Mindestanzahl von Aktien geben, die pro Investor gezeichnet werden müssen. Diese Mindestanzahl kann sich jedoch zukünftig von Funding zu Funding unterscheiden. Zur ersten Aktienemission auf Seedmatch werden wir im Lauf des heutigen Tages weitere Informationen zum Emittenten und zu den Konditionen veröffentlichen, u. a. auch die Mindestanzahl der zu zeichnenden Aktien.
Viele Grüße,
Kirsten Petzold
17. August 2021
Wie kann ich eine solche Aktie die ich in meinem Depot halte zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen?
17. August 2021
Hallo Tim,
das ist davon abhängig, ob das Unternehmen börsengelistet ist oder nicht. Wenn ein Unternehmen börsengelistet ist, kannst du ganz normal mit der Aktie handeln, wie du es ggf. von anderen Aktien, die du bereits in deinem Depot hast, gewöhnt bist. D. h. du verkaufst sie zum jeweils aktuellen Börsenkurs, sofern Nachfrage dafür besteht.
Wenn ein Unternehmen nicht börsengelistet ist, hast du dennoch die Möglichkeit, die Aktie zu verkaufen. In diesem Fall musst du allerdings jemanden finden, der die Aktie kaufen möchte, und dich mit demjenigen auf einen Preis einigen, da es ja keinen aktuellen Börsenkurs gibt. Wenn ihr euch einig geworden seid, kannst du die Aktie in das Depot des Käufers übertragen.
Bei Veekim, dem Emittenten der ersten Aktie auf Seedmatch, ist zukünftig ein Börsenlisting geplant, so dass du die Aktie dann über den hier zuerst beschriebenen Weg ganz normal verkaufen kannst.
Viele Grüße,
Kirsten
5. Dezember 2022
Es wäre bei zukünftigen „Inhaber / Aktien – GrowInvest“ gut, wenn man von vornerein ein paar Grundlagen festlegen könnte: z.B. Quartalsweise Informationen über den aktuellen Stand des Unternehmens; echte Ansprechpartner; Termin der (geplanten) Hauptversammlungen. Aktuelle Bilanzen einsehbar für die Investoren. Bei Veekim würde das scheinbar ausgelassen, das Unternehmen Antwortet nicht auf Fragen von Investoren wie mir. Zeitweise war die Webseite „Veekim.de“ abgeschaltet – keine Auskünfte darüber. Ein Video-call sollte nach dem erfolgreichen Aktienübertragungen stattfinden, wurde aber abgesagt und fand soweit ich weiß nie statt. Ebenfalls fehlt ein fester Ansprechpartner. Das ist sehr schade und ärgerlich! Bei anderen Anbietern wie z.B. Companisto läuft das besser. Über die Plattform aktuelle Daten und Informationen (Das senkt auch den Aufwand für Firmen, weil man nicht nachfragen muss) über das Invest. Pool-Abstimmungen über die Plattform, Kontakte über die Plattform, Team-Video-calls über die Plattform. Sogar mittlerweile ein Sekundär-Marktplatz – wenn man verkaufen möchte. Es ist schade, das dass alles bei Veekim nicht läuft, auch die Probleme die es überhaupt bei der Aktienemission gab, bis alles geklärt und gebucht war – sehr ärgerlich. Bitte lernt da aus euren Fehlern. Ich sehe da auch einen Unterschied zu den Anleihen, da hat man ja auch alles gut geregelt. MfG Nico aus Hamburg
7. Dezember 2022
Hallo Nico,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Gern gehen wir auf die einzelnen Punkte ein.
Nach dem Abschluss des Zeichnungsprozesses sollte die Einbuchung der Veekim-Aktien in die Wertpapierdepots der Aktionäre innerhalb von rund drei Monaten erfolgen. Voraussetzung hierfür war, dass alle formellen Anforderungen erfüllt werden. Zusätzlich ist eine schnelle Abwicklung durch das Amtsgericht notwendig. Beides wurde leider durch die Prozesspartner nicht zur Zufriedenheit erfüllt. Dadurch ergab sich leider eine Verzögerung. Dafür möchten wir uns in aller Form entschuldigen.
Um die Aktionäre über die aktuelle Situation und die Entwicklung zu informieren, wurde im August 2022 ein Investoren-Call durchgeführt. Eine große Anzahl an Aktionären hat an diesem Call teilgenommen und im Ergebnis waren alle Aktionäre sehr zufrieden. Die Präsentation des Investoren-Calls wurde im Nachgang an alle Aktionäre per E-Mail übermittelt. Falls Sie diese nicht erhalten haben, so kontaktieren Sie uns gern nochmal direkt per E-Mail an investor@onecrowd.de
Derzeit können wir bestätigen, dass das Unternehmen noch Potenziale bei der Kommunikation mit den Investoren hat. Das ist dem Unternehmen auch bekannt und soll in der Zukunft verbessert werden. Zu einer Hauptversammlung wird auch eingeladen werden. Vor dieser Versammlung werden die relevanten Informationen mit den Aktionären geteilt.
Das Unternehmen hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine Aktualisierung der Homepage stattgefunden hat und aus diesem Hintergrund die Homepage nicht erreichbar war.
Jede Finanzierungsform und jede Plattform haben ihre Vor- und Nachteile. Mit einer Aktie sind Sie direkt am Unternehmen beteiligt. Die Beteiligung an der Veekim AG erfolgte in Form einer Vorzugsaktie (Vorzugsaktie im Sinne des § 2 Nr. 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)). Der Vorteil der Vorzugsaktie ist eine höhere Dividende im Vergleich zur Stammaktie, im Gegenzug verzichtet der Aktionär auf sein Stimmrecht. Aus diesem Hintergrund erfolgt keine Pool-Abstimmung.
Das Unternehmen Veekim AG plant die Listung an einer deutschen Börse. Sobald die Listung erfolgt ist, können die Anteile entsprechend gehandelt werden. Einen sogenannten Sekundärmarkt bieten wir als Plattform derzeit nicht an. Ihren Hinweis und Wunsch dazu nehmen wir jedoch sehr gern auf.
Wir freuen uns zu hören, dass Sie mit der Abwicklung der Anleihen zufrieden sind.
Lieber Nico, vielen Dank nochmals für Ihre konstruktive Kritik. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Antwort weiterhelfen konnten.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gern direkt an unsere Investorenbetreuung wenden (investor@onecrowd.de sowie +49 351 317765-30).
Viele Grüße
Ihr OneCrowd-Team