„White-Labeling“ als attraktives Geschäftsmodell im Steuermarkt

Mit dem Einstieg von taxbutler in den B2B-Markt hat das TaxTech-Startup einen neuen Meilenstein erreicht. Taxbutler bietet sein Produkt von nun an als White-Label-Produkt bei einer renommierten Steuerkanzlei an. Der Impuls ging von einem Steuerberater aus, der sich mit seiner Kanzlei auf Online-Lösungen fokussieren möchte. Aber welche Vorteile hat dies überhaupt für beide Seiten? Und wie ist es zu der Annäherung zweier gegensätzlicher Ansätze, der Offline- und der Online-Lösung überhaupt gekommen?

Taxbutler
Foto: Steuerkemper

Vorteile von White Label-Lösungen

Der Begriff White Label kommt aus dem Englischen („Weißes Etikett“) und ist grundsätzlich „ein Produkt, das unter verschiedenen Namen beziehungsweise Marken angeboten wird, jedoch zumeist nicht von dem Unternehmen, welches es ursprünglich hergestellt hat.“
Die Strategie von digitalen White Labels ist vor allem mit ökonomischen Überlegungen verknüpft. Hierzu gehören vor allem Einsparungspotentiale und Synergieeffekte, sowohl aus Sicht des Anbieters wie auch aus Sicht des Lizenznehmers. So liegt der Vorteil für den Unternehmer in der Kostenersparnis von 95 % gegenüber individuellen Entwicklerlösungen. Er hat durch das Outsourcing zudem eine sehr kurze Time-to-Market. Vorteile für den Anbieter liegen in einer mehrfachen Vermarktung eines einzelnen Produktes, was Targeting auf unterschiedliche Partnerzielgruppen ermöglicht. Er kann so dauerhafte Partnerbeziehungen aufbauen und so sein stetig weiterentwickeltes Produkt bestehenden Partnern anbieten.

White Label – Lösungen für Steuersoftware

Bislang sind White-Label-Lösungen im Markt für Steuersoftware nicht sehr verbreitet. Hier handelt es sich um einen Markt, bei dem bestehende Anbieter nicht sehr innovativ unterwegs sind. Viele Menschen kämpfen sich immer noch durch das jährliche Steuerchaos oder gehen zu einem Steuerberater.
Einer davon, Markus Kemper, der mit seiner Steuerkanzlei Steuerkemper seit mittlerweile zehn Jahren im Markt eine feste Größe ist, erkannte das große Potential für eine Disruption hier rechtzeitig. Er verfolgt das Ziel, seine Steuerberatung auf das Online-Geschäft zu fokussieren und sieht dadurch vor allem den Vorteil, seine Mandate deutschlandweit zu akquirieren: „Steuerberater und auch Lohnsteuerhilfevereine müssen sich in den nächsten Jahren mit ihren Arbeitsweisen und Workflows immer mehr technischen Herausforderungen stellen, die auf künstlicher Intelligenz und Automatisierungen insbesondere auf Ebene der papierlosen Arbeit unter Einsatz von OCR basieren. Der Mandant setzt dieses zunehmend voraus, um einerseits Kostenersparnisse erzielen zu können und andererseits einen effizienten Kollaborationsprozess mit dem Berater seines Vertrauens zu haben.“
Die bisherige Zusammenarbeit mit lokal gelegenen Privatmandanten setzt sich bei Steuerkemper in der Regel aus einer Vorbesprechung bei Erhalt der Unterlagen sowie einer Nachbesprechung nach Fertigstellung zusammen. Diese Leistungen werden in der Steuerkanzlei jedoch nicht gesondert abgerechnet. Für Markus Kemper gibt es bislang keine Potentiale an dieser Stelle, seine Leistung zu skalieren, da bei kleinen Kanzleien insbesondere die „teuerste Kraft“ einer Steuerkanzlei – der Berater selber – in diesen Prozess stetig eingebunden wird. 
Bei zunehmender zeitlicher Leistung des Kanzlei-Inhabers entstehen also vermehrt „unproduktive“ und nicht gesondert abrechenbare Zeiteinheiten.

Kooperation mit taxbutler als Lösung

Eine eigene Steuersoftware war Herrn Kemper zu kostspielig und zeitintensiv. Außerdem stieße seine Steuerkanzlei durch zunehmenden Wachstums von betreuten Privatmandaten durchaus an Kapazitätsgrenzen. So musste eine Lösung her, mit der er diese Probleme lösen konnte. Er beschäftigte sich auf der Suche nach einem Partner zunächst einer Marktanalyse: „Die bisherigen Lösungen softwaregesteuerter Programme zur Erstellung von Steuererklärungen sind vielen Mandanten zu kompliziert und mit Problemen der Installation, der laufenden Wartung und regelmäßiger Updates verbunden. Eine Zeitersparnis können die Steuerpflichtigen so in der do-it-yourself-Variante nicht erzielen. Häufig melden sich Mandanten dann mit angefangener Erklärung und Fragmenten aus dem Ergebnis der Software-Lösung zur Beratung bei mir an.“
So stieß er auf taxbutler. Für ihn kann taxbutler seinen Eintritt als First-Mover im Markt voll ausspielen und die gebündelte Kompetenz eines steuerlich erfahrenen Anwendungsprogrammierers wie Matthias Raisch, dem Gründer, kosteneffizient nutzen. Taxbutler könne Kemper zudem dabei helfen, das Privatmandat an sich beliebig zu skalieren und Beratungsleistungen abrechnungsfähig zu gestalten, die vom Mandanten durch diese moderne Form der Zusammenarbeit auch gezielt wahrgenommen und dadurch auch bereitwillig honoriert werden. Außerdem könne er so neue Zielgruppen erschließen und erstmalige Steuererklärungen junger Menschen preisgünstig abdecken.
Nach längeren Verhandlungen mit taxbutler war nun klar: Steuerkemper wird die Steuersoftware von taxbutler als White-Label nutzen. Sein Ziel: „Langfristig wird der taxbutler das Angebots-Portfolio der Kanzlei hervorragend ergänzen und fit für die Zukunft machen!“ Dabei wollte er sich ein wenig von der trockenen und nüchternen Darstellung eines Steuerbüros abheben, dabei die gewohnte Sachlichkeit seines Berufsstandes jedoch beibehalten. Das Ergebnis: Es folgte der Launch von steuererklärung.taxi. Warum die Verbindung mit einem Taxi? „Ein Taxi ist den Steuerpflichtigen bestens vertraut. Man ist es gewohnt einzusteigen, sich bequem zurück zu lehnen und auf der Fahrt vielleicht noch ein kurzes nettes Gespräch mit dem Fahrer zu führen. Die örtlichen Fahrer haben meist einen guten Tipp parat für die gewünschten Unternehmungen und weisen auf lohnenswerte Besichtigungsziele hin. Die Ankunft am Wunschziel erfolgt sicher, zügig und zielgerichtet – wie es das Steuer-Taxi mit Hilfe des taxbutler ́s bieten kann: Eine einfach zu bedienende smarte Anwendung die auf Papier verzichtet und zügig zum Ziel der fertigen Einkommensteuererklärung führt. Dabei benötigt man keine steuerlichen Kenntnisse, kein eigenes Elster-Zertifikat und kann bereits unterjährig laufend die Belege hochladen, so dass die spätere Belegsuche entfällt.“

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